Sozialbeiträge als Student-Selbständiger

Sind Sie Selbständiger im Hauptberuf mit einem Einkommen von weniger als 16.861,46 Euro, dann erhalten Sie eine günstige Beitragsregelung:

  • Einkommen unter 8.430,73 Euro: Sie zahlen keine Sozialbeiträge;
  • Einkommen zwischen 8.430,73 Euro und 16.861,46Euro: Sie zahlen einen verminderten Beitrag, berechnet auf das Einkommen über dem Höchstbetrag.

Wenn Ihr Einkommen 16.861,46Euro oder mehr beträgt, zahlen Sie Sozialbeiträge wie ein Selbständiger im Hauptberuf.

Für verminderte Beiträge als Student-Selbständiger können Sie keine Befreiung von den Sozialbeträgen beantragen.