Sozialbeiträge als Student-Selbständiger
Sind Sie Selbständiger im Hauptberuf mit einem Einkommen von weniger als 14.658,44 Euro, dann erhalten Sie eine günstige Beitragsregelung:
- Einkommen unter 7.329,22 Euro: Sie zahlen keine Sozialbeiträge;
- Einkommen zwischen 7.329,22 Euro und 14.658,44 Euro: Sie zahlen einen verminderten Beitrag, berechnet auf das Einkommen über dem Höchstbetrag.
Wenn Ihr Einkommen 14.658,44 Euro oder mehr beträgt, zahlen Sie Sozialbeiträge wie ein Selbständiger im Hauptberuf.
Für verminderte Beiträge als Student-Selbständiger können Sie keine Befreiung von den Sozialbeträgen beantragen.