Kann ich als juristische Person (Gesellschaft) eine Befreiung für die von meinen Bevollmächtigten oder aktiven Teilhabern geschuldeten Beiträge beantragen?

Als juristische Person (Gesellschaft) sind Sie gesamtschuldnerisch haftbar für die Beiträge, die Ihre Bevollmächtigten oder aktiven Teilhaber zahlen müssen.

Als juristische Person (Gesellschaft) können Sie für diese Beiträge keine Befreiung beantragen.

Wenn Ihr Bevollmächtigter oder aktiver Teilhaber für ein bestimmtes Quartal eine Beitragsbefreiung erhält, dann gilt diese Befreiung auch für Sie als juristische Person (Gesellschaft) und sind Sie nicht mehr gesamtschuldnerisch haftbar.

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