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Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) schützt das Sozialstatut der selbständigen Unternehmer – ab der Errichtung ihres Unternehmens bis nach ihrer Pensionierung – und leistet damit einen angemessenen Beitrag zu ihrem sozialen und wirtschaftlichen Wohl.
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Corona Maßnahmen
Die durch das Coronavirus bedingte verstärkte Nutzung der Telearbeit wird bei der Festlegung der anwendbaren Sozialversicherungsgesetzgebung nicht berücksichtigt werden. Dieser Zeitraum wird mit Wirkung vom 13. März 2020 neutralisiert. Das geplante Enddatum dieser Maßnahme ist der 30. Juni 2021. Dieses Datum kann jedoch im Lichte der Corona-Maßnahmen noch geändert werden.
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