Ihr Antrag auf Beitragsbefreiung: Prüfung und Entscheidung

Prüfung des Antrags

Das LISVS prüft Ihren Antrag und erstellt einen begründeten Vorschlag zur Entscheidung.

Begründeter Vorschlag zur Entscheidung

Den begründeten Vorschlag zur Entscheidung erhalten Sie per Einschreiben.

Möglichkeit, gehört zu werden

Sind Sie mit dem Vorschlag zur Entscheidung nicht einverstanden? Dann haben Sie 12 Arbeitstage Zeit, um eine mündliche Erläuterung Ihres Antrags anzufragen.

Sie werden innerhalb eines Monats nach Ihrem Anfrage gehört. Danach trifft das LISVS eine begründete endgültige Entscheidung.

Wenn Sie nicht innerhalb dieser 12 Arbeitstage reagieren, wird der Vorschlag zur Entscheidung endgültig.

Endgültige Entscheidung

Nachdem Sie angehört worden sind, trifft dass LISVS eine begründete endgültige Entscheidung. Diese begründete Entscheidung erhalten Sie per Einschreiben.

Wenn Sie nicht rechtzeitig eine Anhörung beantragt haben, wird der Entscheidungsvorschlag nach Ablauf der Frist von 12 Arbeitstagen nach Zustellung des Entscheidungsvorschlags endgültig.

Beschwerde in der Sache selbst

Sind Sie mit der engültigen Entscheidung nicht einverstanden? Dann haben Sie einen Monat Zeit, um beim Berufungsausschuss für Beitragsbefreiung (Quai de Willebroeck, 35, 1000 Brüssel) Beschwerde einzulegen, gerechnet ab Zustellung der Entscheidung nach Anhörung oder nach Ablauf der 12 Arbeitstage ab Zustellung des Entscheidungsvorschlags.

Die Beschwerde muss begründet werden.

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Anfrage werden Sie dann vorgeladen, um gehört zu werden.

Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung

Die endgültige Verwaltungsentscheidung und die Entscheidung des Berufungsausschusses können innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Entscheidung vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.