Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) schützt das Sozialstatut der selbständigen Unternehmer – ab der Errichtung ihres Unternehmens bis nach ihrer Pensionierung – und leistet damit einen angemessenen Beitrag zu ihrem sozialen und wirtschaftlichen Wohl.

Rechte

Wenn Sie sich versichern und Ihre Beiträge bezahlen, helfen wir Ihnen bei:

  • Pension
  • Krankheit
  • Konkurs

Welche Pflichten haben Sie als Selbständiger?

  • Einem Sozialversicherungsfonds beitreten
  • Sozialbeiträge
  • Einer Krankenkasse beitreten
  • Änderungen Ihrer beruflichen oder familären Situation melden

Welche Pflichten haben Sie als Gesellschaft?

  • Einem Sozialversicherungsfonds beitreten
  • Gesellschaftsbeitrag
  • Sonderbeiträge für Zusatzpensionen

Kontakt

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Die Nationale Hilfskasse ist die Sozialversicherungskasse des LISVS.