Ich bin Selbständiger und mein Gehilfe zahlt seine Sozialbeiträge nicht. Muss ich sie bezahlen?

Sie sind ein geholfener Selbständiger und möchten, dass Sie nicht mehr für die von Ihrem Gehilfen geschuldeten Beiträge haftbar gemacht werden: Sie können beantragen, diese Beiträge nicht zahlen zu müssen (Befreiung von der gesamtschuldnerischen Haftung).

Die Bedingung ist jedoch, dass Sie sich in einer vorübergehenden schwierigen finanziellen oder wirtschaftlichen Lage befinden, durch die Sie nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen.

Wenn Sie als geholfener Selbständiger für ein bestimmtes Quartal Beitragsbefreiung erhalten,

  • dann gilt diese Befreiung auch für den Regularisierungsbeitrag für dieses Quartal
  • dann sind Sie nicht gesamtschuldnerisch haftbar für die von Ihren Gehilfen für dieses Quartal geschuldeten Beiträge.

Wenn Ihr Gehilfe für ein bestimmtes Quartal eine Beitragsbefreiung erhält, dann gilt diese Befreiung auch für Sie als geholfener Selbständiger und sind Sie nicht mehr gesamtschuldnerisch haftbar.

Wie können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen?

Bitte setzen Sie sich mit der Sozialversicherungskasse Ihres Gehilfen in Verbindung.

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb einer Frist von 12 Monaten einreichen.

Diese Frist von 12 Monaten beginnt am ersten Tag des nächstfolgenden Kalenderquartals nach dem Quartal, in dem die Sozialversicherungskasse Sie gebeten hat, anstelle des Gehilfen zu zahlen.

Das Antragsdatum ist das Datum, an dem Sie ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular eingereicht haben.

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